WAS IST DASEINSVORSORGE?

Der Begriff Daseinsvorsorge lässt sich nicht trennscharf definieren. Er ist vielmehr vom Betrachtungsraum und gesellschaftlicher Entwicklungen abhängig und somit regional unterschiedlich.

Grundsätzlichen zählen Einrichtungen und Angebote für Bildung, Gesundheit, Ordnung und Sicherheit zur Daseinsvorsorge. Die flächendeckende Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wird für die Gemeinden im ländlichen Raum immer schwieriger. Die Angebote müssen dauerhaft in zumutbarer Entfernung und zu angemessenen Preisen für jeden zur Verfügung stehen. Aufgrund dessen besteht Handlungsbedarf. Das Netzwerk HeLiMaSt sieht sich mit einer solchen Problemlage konfrontiert. Es wird daher der Ansatz verfolgt arbeitsteilig und kooperativ tragfähige Lösungen zu finden und über die Bildung entsprechender Kooperationsräume ein breiteres Angebot zu schaffen.

Die Tragfähigkeit einzelner Einrichtungen steht hierbei zugunsten der Qualität des Versorgungsangebots auf dem Prüfstand.

Um die Herausforderungen gemeinsam zu meistern, sollen Infrastrukturen arbeitsteilig bereitgestellt werden. Das kommunale Netzwerk stimmt Entwicklungsziele ab, diskutiert notwendig werdende Anpassungen und nutzt Möglichkeiten für Kooperationen. Reduktion und Ausbau sind dabei zwei parallel verlaufende Anpassungsstrategien. Insbesondere durch die Anpassung und Arbeitsteilung soll ein effizientes Leistungsangebot für die Menschen in der Region entstehen. Der zentrale Handlungsschwerpunkt des Programms liegt somit auf der Förderung der aktiven interkommunalen bzw. überörtlichen Zusammenarbeit.

Voraussetzungen

Für die Aufnahme in das Förderprogramm gibt es drei Voraussetzungen:

1.

Eine interkommunal/überörtlich abgestimmte Entwicklungsstrategie zur nachhaltigen Anpassung der kommunalen Infrastruktur und Daseinsvorsorge.

2.

Überörtliche Zusammenarbeit, beispielsweise als Netzwerk von Kommunen in funktional verbundenen Gebieten oder bei kleineren Städten in Abstimmung mit dem Umland.

3.

Die räumliche Abgrenzung in Form eines Sanierungs-, Erhaltungs-, Maßnahme-, oder Untersuchungsgebiet durch Beschluss der Gemeinde.