FÖRDERINHALTE

Um die öffentlichen Angebote der Daseinsvorsorge zu sichern und zu stärken, wird im Rahmen des Förderprogramms zunächst die Erarbeitung / Fortschreibung eines überörtlich abgestimmten integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) gefördert. Hiermit geht die Bildung und Förderung eines interkommunalen Netzwerkes einher. Das aktive Mitwirken der Bürgerschaft ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Auf Grundlage des IEK’s können in der Folge konkrete Projekte gefördert werden.

 

Diese konkreten Förderinhalte sind insbesondere:

  • Instandsetzung leerstehender Gebäude zu z.B. multifunktionalen, sozialen oder kulturellen Nachnutzungen
  • bauliche Anpassung von Mehrzweckgebäuden/Mehrzweckhallen an veränderte Nutzerstrukturen
  • strukturelle Anpassung städtebaulicher Infrastruktur (z.B. Marktplatz) u.a. unter dem Aspekt der barrierefreien Zugänglichkeit
  • Anpassung der Kindergartenstruktur z.B. durch Zusammenlegung von Kindergärten
  • Umnutzung/Nachnutzung z.B. leergefallener Schulen/Schulräume, Rathäuser, Feuerwehrhäuser
  • Öffentliche Grünanlagen (z.B. Bürgerparks, Spielplätze)
  • sowie Schaffung der Barrierefreiheit bzw. -reduzierung von Gebäuden und Flächen